Gemeindenachrichten

Probealarm der Sirenen in allen Ortsteilen!

 

Am Samstag, den 6. April 2024 um 14.00 Uhr wird die nächste halbjährliche Funktionsüberprüfung sämtlicher Sirenen in unserer Gemeinde erfolgen. Wir bitten die Bevölkerung, dies zu berücksichtigen.

 

Die Sirenen dienen sowohl der Alarmierung der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr sowie im Katastrophenschutzfall der Warnung der Bevölkerung. Im Katastrophenfall ist die Bevölkerung dann angehalten, zur weiteren Information Radio und Fernsehgeräte einzuschalten und auf Durchsagen der Feuerwehren zu achten.

 

Sollten Sie also an diesem Tag bemerken, dass die Sirene Ihres Ortsteiles nicht alarmiert hat, melden Sie dies bitte entweder an Ihren Wehrführer oder direkt der Gemeindeverwaltung.

 

Bedenken Sie bitte – schon beim nächsten Einsatz der Feuerwehr könnten Menschenleben an der Alarmierung der Einsatzkräfte hängen.


Europawahl am 09. Juni 2024 – Information an Unionsbürger


Sehr geehrte Damen und Herren,


vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.


Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.


Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.


Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)


einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde Morschen, Paul-Frankfurth-Straße 11, 34326 Morschen, senden.


Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.


Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.



Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt




Schutzmann vor Ort


Das Polizeipräsidium Nordhessen bietet mit dem Projekt „Der Schutzmann vor Ort“ eine direkte Kontaktmöglichkeit zur Polizei an. Dieses Angebot steht in regelmäßigen Terminen allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Morschen zur Verfügung. Als Schutzmann vor Ort können mit Polizeihauptkommissar Marcus Lerch sämtliche polizeilichen Anliegen vertrauensvoll besprochen werden. Folgende Termine sind zunächst vorgesehen:

07.03.2024       15.00-17.00 Uhr

11.04.2024       15.00-17.00 Uhr

16.05.2024       15.00-17.00 Uhr

 


Hilferuf des jüngsten Naturparks in Hessen: Finanzierung durch das Land Hessen für den Knüll infrage gestellt

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Knüllgebiet fordert das Land Hessen auf, seine Naturpark-Förderung gerecht und zuverlässig zu gestalten. Mindestens zwei Personalstellen müssen im Rahmen der Förderung finanziert werden.

 

Begründung:

Wird die Förderrichtlinie, die schon für das laufende Haushaltsjahr gelten soll, so wie sie geplant ist in Kraft gesetzt, wird der Zweckverband Knüllgebiet gezwungen sein, sich weitgehend von seinem Naturpark-Personal zu trennen – um die notwendige Arbeitsleistung dann von Extern als Projekt einzukaufen. Das ist teurer und verlangt mehr Steuerungsaufwand – ist aber förderfähig. Hier stellt sich die Frage nach dem sinnvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln!

Große Unterschiede in der Förderung der hessischen Naturparke führen dazu, dass der Naturpark Knüll sowie weitere, vor allem kleinere Naturparke, Gefahr laufen, zukünftig keine Landesförderung mehr zu erhalten. Die bereits für das laufende Jahr angedachte Projektförderung sieht vor, dass die Naturparke nur dann Fördermittel erhalten, wenn sie viele Projekte mit relevantem finanziellem Umfang umsetzen. Dies gelingt den größeren und älteren Naturparken wesentlich besser, da ihre Geschäftsstellen mit mehr Personal besetzt sind und dank größerer Kommunen auch über höhere Umlagen verfügen. Hinzu kommt, dass über HessenForst bereitgestelltes Personal, über das die meisten Naturparke verfügen, voll förderfähig ist, während „eigenes“ Personal nur in wesentlich geringerem Umfang zuwendungsfähig ist. Jedoch auch nur dann, wenn Projekte in größerem finanziellem Umfang umgesetzt werden.

Während der Entstehung des Naturparks Knüll wurde – in Abstimmung mit dem hessischen Umweltministerium – mit schlanken personellen Strukturen geplant. So verfügt der Naturpark Knüll im Unterschied zu vielen anderen Naturparken über keinen eigenen Betriebshof. Erforderliche Arbeiten werden in Absprache mit den Kommunen von deren Bauhöfen übernommen, diese übernehmen auch die Kosten dafür.

Damit muss in jedem Jahr aufs Neue geprüft werden, ob genug über die Naturpark-Förderung abbildbare Projekte innerhalb eines Jahres umgesetzt werden können.

Die Kommunen im Knüll sind stolz auf ihren neuen Naturpark und dessen bisherige Entwicklung. Sie können ihr finanzielles Engagement jedoch nur dann fortsetzen, wenn sie auf eine planbare, zuverlässige Co-Finanzierung durch das Land Hessen vertrauen können.

 

Wir bitten Sie um Veröffentlichung dieser Resolution.

Für Rückfragen stehen Ihnen Verbandsvorsitzender Dr. Nico Ritz und ich gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Anders

 

ZWECKVERBAND KNÜLLGEBIET

Naturpark Knüll

Geschäftsführerin


Personalausweise für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren


Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen Bundespersonalausweis besitzen.


Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann bereits einen Personalausweis ab Geburt erhalten. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein.


erforderliche Unterlagen

  • Ein anderes Ausweisdokument und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)


Voraussetzungen

  • die deutsche Staatsangehörigkeit
  • in Deutschland gemeldet




Elf Kommunen neu aufgenommen

 

Dorfentwicklungsprogramm geht in die nächste Runde

 

Elf Kommunen können sich in diesem Jahr über die Aufnahme in das hessische Förderprogramm Dorfentwicklung freuen. Den Förderschwerpunkten stehen bis 2029 eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für die Kommune, aber auch für private Projektträger zur Verfügung.

 

„Die Dorfentwicklung ist zentraler Baustein unseres Aktionsplans ‚Starkes Land – gutes Leben‘. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger überall in Hessen gute Lebensbedingungen haben. Deshalb unterstützen wir die Dörfer zum Beispiel bei der Schaffung moderner Wohnformen, Gestaltung des Ortskerns, dörflicher Infrastruktur oder kultureller und sozialer Angebote“, erklärte die für den Ländlichen Raum zuständige Ministerin Priska Hinz.

 

Einzigartigen Dorfcharakter stärken

 

Das Förderprogramm Dorfentwicklung richtet sich speziell an kleine Kommunen im ländlichen Raum und hat zum Ziel, die Dörfer mit ihrem besonderen Charakter und der historischen Bausubstanz als lebendigen attraktiven Lebensraum zu erhalten und dabei an die modernen Anforderungen anzupassen. Die Folgen des demografischen und strukturellen Wandels wie eine älter werdende Bevölkerung, Leerstand im Ortskern oder die schwindende Grundversorgung vor Ort stehen im Fokus. „Unser Ziel ist es, besonders die Ortskerne zu stärken und attraktiv zu machen“, erklärte die Ministerin.

 

Folgende Kommunen werden für die Laufzeit 2023 bis 2029 in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen:

 

-          Lich, Landkreis Gießen

-          Kaufungen, Landkreis Kassel

-          Nieste, Landkreis Kassel

-          Lahnau, Lahn-Dill-Kreis

-          Kiedrich, Rheingau-Taunus-Kreis

-          Cölbe, Landkreis Marburg-Biedenkopf

-          Guxhagen, Schwalm-Eder-Kreis

-          Morschen, Schwalm-Eder-Kreis

-          Twistetal, Landkreis Waldeck-Frankenberg

-          Herleshausen, Werra-Meißner-Kreis

-          Butzbach, Landkreis Wetterau

 

Insgesamt befinden sich dann 93 hessische Kommunen mit 757 Ortsteilen in der Dorfentwicklung. Für sie sind in den nächsten Jahren durchschnittlich ca. 36 Millionen Euro im Jahr an Fördermitteln von EU, Bund und Land eingeplant. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 797 Vorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 40 Millionen Euro bewilligt.

 

Weitere Informationen: https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung

 

 

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz



Hunde und Hundekot


Bedauerlicherweise erhalten wir laufend Beschwerden über Hundekot auf öffentlichen Straßen und Flächen, sowie freilaufende Hunde im Gemeindegebiet. Deshalb weisen wir auf nachstehende Verhaltensregeln hin. Natürlich muss ein Hund auch einmal.


Aber:

Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Plätzen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich.

Diese Seite der Hundehaltung kann leicht durch mehr Verantwortungsbewusstsein vermieden werden.

Leidtragend sind Spaziergänger, die in die „Häufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Anlagen und Spielplätzen wird der gemeindliche Bauhof tagtäglich konfrontiert. Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen, ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für Kinder gesundheitsschädlich sein. Und letztlich sind auch die Haus- und Grundstückseigentümer verärgert, wenn sie die Hundehaufen beim Reinigen der Gehwege entfernen müssen. Auch aus der Landwirtschaft kommen regelmäßig Beschwerden über Hundekot auf Wiesen und Äckern, schließlich werden dort Futter- bzw. Lebensmittel produziert, die dann mit Hundekot verunreinigt sind und in den Lebensmittelkreislauf gelangen.


Also:

• Lassen Sie Ihren Hund niemals unbeaufsichtigt umherlaufen.

• Meiden Sie Spielplätze, auf denen Hunde prinzipiell nicht mitgeführt werden dürfen.

• Achten Sie darauf, wo Ihr Hund sein „Geschäft“ erledigt. Bürgersteige, öffentliche Wege, Plätze und Grünanlagen sind dafür tabu. Sollte Ihr Hund dennoch an einer dieser Stellen sein Geschäft verrichten, sind Sie dazu verpflichtet, den Hundekot zu beseitigen. Es ist nicht Sache der Gemeinde oder Ihrer Mitmenschen, Hundekot zu beseitigen.

Auch ist es ein Irrglaube, dass durch die Hundesteuer dies alles abgegolten ist. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlichrechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa Reinigung der Straße von Hundekot) gegenübersteht.

• Beachten Sie diese einfachen Regeln nicht, so begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

• Hundekot ist Abfall und gehört in die Restmülltonne. Wenn Sie sich beim Gassigehen mit einer Tüte, einem Stück Papier oder einer Pappe bewaffnen und damit den Kot Ihres Vierbeiners einsammeln, tragen Sie mit dazu bei, unser Gemeindegebiet sauber zu halten.

• Lassen Sie Ihren Hund erst dann unangeleint laufen, wenn er sein Geschäft verrichtet hat und Sie den Hundekot aufgenommen haben.

Beachten Sie bitte diese Regeln und Ihre Mitmenschen werden es Ihnen danken. Im Bereich stark frequentierter Wege sind speziell für die Beseitigung dieser Verunreinigungen Spender für Hundekot-Beutel und Abfallbehälter aufgestellt. Nutzen Sie diese Leistung, die als Service der Gemeinde angeboten wird. Appell an das Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mitmenschen und Tieren. Hundehalterinnen und Hundehalter wissen es zu schätzen, dass sie in den Außenbereichen unserer Gemarkung reichlich Auslauf für ihre Vierbeiner finden. Bitte achten Sie darauf, dass dabei erholungssuchende Mitmenschen nicht durch umherspringende Hunde beeinträchtigt werden und dass wildlebende Tiere in ihren Ruheräumen nicht gestört und schon gar nicht gehetzt oder gar getötet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz finden hier oft schnell ihre Grenzen und der Hund ist nicht derjenige der etwas dafür kann. Auch wenn es keine generelle Anleinpflicht für Hunde in unserem Gemeindegebiet gibt, heißt das nicht, dass diese überall frei herumlaufen dürfen. Bitte nehmen Sie Rücksicht und Ihre Vierbeiner an die Leine. Sollten Sie noch Fragen haben, steht Ihnen das Ordnungsamt gerne zur Verfügung


Die Gemeindepflegerin kümmert und vernetzt

 

Beraten, begleiten und unterstützen: Unter diesem Motto kümmern sich vier Gemeindepflegerinnen um die Bedürfnisse von Seniorinnen und Senioren im Schwalm-Eder-Kreis. Mit ihrer Arbeit schließen sie die Lücke zwischen medizinischer und psychosozialer Versorgung. In Spangenberg bildet Gemeindepflegerin Sabine Leukam die Schnittstelle für eine optimale Versorgung in den eigenen vier Wänden.

 

Sie unterstützt bei drohender Vereinsamung, hilft, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und beantwortet Fragen rund um die Versorgung im eigenen Heim. Und das schnell und unkompliziert. „Als Gemeindepflegerin finde ich es wichtig, dass jeder Mensch jemanden hat, der sich kümmert und wenn benötigt Ansprechpartner:innen vermittelt“, sagt Sabine Leukam. Als Gemeindepflegerin besucht sie die Menschen, plant mit ihnen die nächsten Schritte und vermittelt Kontakte zu den an der Versorgung beteiligten Beratungsstellen sowie sozialen Einrichtungen. Darüber hinaus initiiert und betreut sie Gruppenaktivitäten wie Spielenachmittage, Mittagstische oder Spaziergeh-Treffs.

 

Über das Projekt Gemeindepflege

Die Hilfe der Gemeindepflege ist ein kostenfreies Angebot. Möglich macht dies das Land Hessen im Rahmen der Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“. In ihrer Arbeit werden die Gemeindepflegerinnen vom Schwalm-Eder-Kreis und dem Gesundheitsnetzwerk Gesunder Schwalm-Eder-Kreis+ unterstützt. Die Gemeindepflegerinnen führen selbst keine Pflegeleistungen durch, sondern vermitteln und kümmern sich allgemein um die Bedürfnisse der Menschen.

 

Spielnachmittag mit Gemeindepflegerin Sabine Leukam
Jeden dritten Donnerstag im Monat

14 bis 16 Uhr

Ev. Gemeindezentrum im Jägerpfad 10


Fotos für Personalausweise/Reisepässe


Seit November 2010 sind biometrische Passbilder in Bundespersonalausweisen und Reisepässen Pflicht.


Qualitativ hochwertige Fotos sind die Grundlage einer einwandfreien Wiedergabe des Bildes und Voraussetzung für die Anwendung der Gesichtsbiometrie in Ausweisen und Pässen. Dabei spielt das Format, Schärfe, Ausleuchtung und der Hintergrund eine wichtige Rolle um die internationalen Standards zu erfüllen. (§ 5 Passverordnung – Anlage 8).  

Das Foto muss die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum oberen Kopfende, sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshälfte muss 70- 80 % des Fotos einnehmen und das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.


Bei den unten genannten Adressen sind biometrische Passbilder für Sie erhältlich:


Lucky Shop

Inh. Burkhard Appel

Paul-Frankfurth-Straße 10

34326 Morschen-Altmorschen

Telefon: 05664/930033

 

 

ATS Fotografie

Anna-Theresa Schatz

Eubachstraße 19, 34326 Morschen-Eubach

Email: atsfotografie@web.de

Telefon: 0151/72304523

Share by: