Informationen zu Alters - und Ehejubiläen in der Gemeinde Morschen

Die Gemeinde Morschen darf nach dem Bundesmeldegesetz (§ 50 Abs. 2 S.2) Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag und alle weiteren Geburtstage in Fünfer-Schritten, ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag sowie Ehejubiläen ab dem 50. Ehejubiläum ohne Zustimmung in der Presse veröffentlichen, sofern keine Auskunfts- und Übermittlungssperre veranlasst wurde.

 

Alle Alters- und Ehejubilare, deren Daten nicht an die Presse (HNA) zur Veröffentlichung weitergegeben werden sollen, bitten wir hiermit darum, sich mit Frau Cunanan in Verbindung zu setzen (Telefonnummer: 05664/9494-18 oder Email: einwohnermeldeamt@morschen.de) damit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre vorgenommen werden kann.

 

Personen, die in der Vergangenheit bereits mitgeteilt haben, dass eine Presseveröffentlichung nicht gewünscht wird bzw. eine Auskunfts- und Übermittlungssperre in ihren Einwohnerdaten vermerkt haben, müssen sich nicht melden.

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