Marktstraße Neumorschen mit einigen Fachwerkhäusern

Öffnungszeiten

Mo.-Fr.: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Do.: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

(an Brückentagen geschlossen)


Sprechzeiten Bürgermeister

Do.: 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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Gemeindevorstand der

Gemeinde Morschen

Paul-Frankfurth-Str. 11

34326 Morschen


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Aktuelles

  • Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt

    Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit der Allgemeinverfügung sollen die derzeit stark belasteten Gewässer geschützt werden.


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung reagiert die Untere Wasserschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises auf die aktuell angespannte Lage in den Gewässern.


    In den vergangenen Wochen sind nur geringe Niederschläge gefallen. Dadurch führen viele Gewässer im Schwalm-Eder-Kreis derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Nach der aktuellen Wetterprognose ist auch in den kommenden Tagen keine nachhaltige Entspannung zu erwarten. Jede zusätzliche Wasserentnahme belastet die Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt zusätzlich.


    Die Allgemeinverfügung untersagt deshalb ab sofort die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Schwalm-Eder-Kreis. Das Verbot gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an ein Gewässer angrenzen. Ausgenommen bleibt lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung.


    Von dem Verbot ausgenommen sind die Eder sowie die Fulda ab der Edermündung in Richtung Kassel. In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist Paragraf 100 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes.


    Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht.

  • Für den Erhalt des historischen Ortskerns

    Auf blauem Hintergrund steht der Hinweis: „Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung“. Darunter wird ein Infoabend am 16. Juli in Morschen angekündigt. Rechts ist das Wappen von Morschen zu sehen, unten links das Logo des Schwalm-Eder-Kreises.

    Am 16. Juli informiert der Schwalm-Eder-Kreis mit der Gemeinde Morschen über Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung


    Die Bewilligungsstelle der Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises lädt mit Unterstützung der Gemeinde Morschen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus dem Förderschwerpunkt Morschen zum Informationsabend „Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung“ am 16. Juli 2026 ein. Beginn ist um 19 Uhr im Gemeindesaal des Rathauses, Paul-Frankfurth-Straße 11, in Morschen.


    Bürgerinnen und Bürger, die eine Umnutzung, Sanierung, Erweiterung oder den Neubau eines ortstypischen Gebäudes im historischen Ortskern planen, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Gebäude im ausgewiesenen Fördergebiet befindet oder als Kulturdenkmal im Gemeindegebiet eingestuft ist. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig. Geeignete Förderprogramme ermöglichen eine nachhaltige Aufwertung der jeweiligen Immobilie.


    Die Teilnehmenden erhalten zudem Einblicke in die regionale Baukultur und erfahren, wie Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung gestellt werden können. Anhand gelungener Praxisbeispiele wird veranschaulicht, welche Möglichkeiten der Förderung bestehen.


    Informationen zum Fördergebiet sind auf der Internetseite der Gemeinde Morschen im Bereich „Bauen und Wohnen“ unter „Förderprogramm Dorfentwicklung“ zu finden – nähere Angaben für private Antragstellende unter „Private Fördermöglichkeiten“.


    Weitere Informationen sind per E-Mail unter regionalentwicklung@schwalm-eder-kreis.de erhältlich.

  • Warnung vor Eichenprozessionsspinnern

    Achtung: Nester des Eichenprozessionsspinners entdeckt.


    In mehreren Bereichen wurden Nester des Eichenprozessionsspinners festgestellt. Die feinen Brennhaare der Raupen können bei Menschen und Tieren Hautreizungen, Juckreiz, Augenreizungen sowie Atemwegsbeschwerden auslösen.

    Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:

    - Halten Sie Abstand zu befallenen Bäumen und Nestern.

    - Berühren Sie weder Raupen noch Nester.

    - Betroffene Bereiche sollten nicht betreten oder als Spiel- und Aufenthaltsorte   genutzt werden.

    - Hunde sollten angeleint bleiben und von den betroffenen Bereichen ferngehalten werden.

    - Nach einem Aufenthalt in der Nähe befallener Bäume sollten Kleidung gewechselt und gründlich gewaschen werden.


    HINWEIS:

    Die eigentliche Gefahr geht nicht vom erwachsenen Falter aus, sondern von den Raupen, deren Brennhaare das Nesselgift Thaumetopoein enthalten und über Jahre in verlassenen Nestern wirksam bleiben können. Deshalb sollten auch alte Nester nicht berührt werden.

  • Poolbefüllung

Suchfunktion

  • Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt

    Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab sofort untersagt


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit der Allgemeinverfügung sollen die derzeit stark belasteten Gewässer geschützt werden.


    Aufgrund der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Schwalm-Eder-Kreis ab dem 9. Juli 2026 bis auf Weiteres verboten. Mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung reagiert die Untere Wasserschutzbehörde des Schwalm-Eder-Kreises auf die aktuell angespannte Lage in den Gewässern.


    In den vergangenen Wochen sind nur geringe Niederschläge gefallen. Dadurch führen viele Gewässer im Schwalm-Eder-Kreis derzeit nur noch sehr wenig Wasser. Nach der aktuellen Wetterprognose ist auch in den kommenden Tagen keine nachhaltige Entspannung zu erwarten. Jede zusätzliche Wasserentnahme belastet die Gewässer und ihre Tier- und Pflanzenwelt zusätzlich.


    Die Allgemeinverfügung untersagt deshalb ab sofort die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im gesamten Schwalm-Eder-Kreis. Das Verbot gilt auch für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an ein Gewässer angrenzen. Ausgenommen bleibt lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen zur Erfrischung.


    Von dem Verbot ausgenommen sind die Eder sowie die Fulda ab der Edermündung in Richtung Kassel. In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag eine widerrufliche Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Einhaltung des Entnahmeverbots wird durch die Untere Wasserbehörde überwacht. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.


    Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung ist Paragraf 100 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes.


    Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Schwalm-Eder-Kreises unter www.schwalm-eder-kreis.de veröffentlicht.

  • Für den Erhalt des historischen Ortskerns

    Auf blauem Hintergrund steht der Hinweis: „Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung“. Darunter wird ein Infoabend am 16. Juli in Morschen angekündigt. Rechts ist das Wappen von Morschen zu sehen, unten links das Logo des Schwalm-Eder-Kreises.

    Am 16. Juli informiert der Schwalm-Eder-Kreis mit der Gemeinde Morschen über Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorfentwicklung


    Die Bewilligungsstelle der Dorf- und Regionalentwicklung des Schwalm-Eder-Kreises lädt mit Unterstützung der Gemeinde Morschen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger aus dem Förderschwerpunkt Morschen zum Informationsabend „Fördermöglichkeiten in der Dorfentwicklung“ am 16. Juli 2026 ein. Beginn ist um 19 Uhr im Gemeindesaal des Rathauses, Paul-Frankfurth-Straße 11, in Morschen.


    Bürgerinnen und Bürger, die eine Umnutzung, Sanierung, Erweiterung oder den Neubau eines ortstypischen Gebäudes im historischen Ortskern planen, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung erhalten. Dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Gebäude im ausgewiesenen Fördergebiet befindet oder als Kulturdenkmal im Gemeindegebiet eingestuft ist. Auch energetische Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig. Geeignete Förderprogramme ermöglichen eine nachhaltige Aufwertung der jeweiligen Immobilie.


    Die Teilnehmenden erhalten zudem Einblicke in die regionale Baukultur und erfahren, wie Förderanträge im Rahmen der Dorfentwicklung gestellt werden können. Anhand gelungener Praxisbeispiele wird veranschaulicht, welche Möglichkeiten der Förderung bestehen.


    Informationen zum Fördergebiet sind auf der Internetseite der Gemeinde Morschen im Bereich „Bauen und Wohnen“ unter „Förderprogramm Dorfentwicklung“ zu finden – nähere Angaben für private Antragstellende unter „Private Fördermöglichkeiten“.


    Weitere Informationen sind per E-Mail unter regionalentwicklung@schwalm-eder-kreis.de erhältlich.



  • Warnung vor Eichenprozessionsspinnern

    Achtung: Nester des Eichenprozessionsspinners entdeckt.


    In mehreren Bereichen wurden Nester des Eichenprozessionsspinners festgestellt. Die feinen Brennhaare der Raupen können bei Menschen und Tieren Hautreizungen, Juckreiz, Augenreizungen sowie Atemwegsbeschwerden auslösen.

    Bitte beachten Sie daher folgende Hinweise:

    - Halten Sie Abstand zu befallenen Bäumen und Nestern.

    - Berühren Sie weder Raupen noch Nester.

    - Betroffene Bereiche sollten nicht betreten oder als Spiel- und Aufenthaltsorte   genutzt werden.

    - Hunde sollten angeleint bleiben und von den betroffenen Bereichen ferngehalten werden.

    - Nach einem Aufenthalt in der Nähe befallener Bäume sollten Kleidung gewechselt und gründlich gewaschen werden.


    HINWEIS:

    Die eigentliche Gefahr geht nicht vom erwachsenen Falter aus, sondern von den Raupen, deren Brennhaare das Nesselgift Thaumetopoein enthalten und über Jahre in verlassenen Nestern wirksam bleiben können. Deshalb sollten auch alte Nester nicht berührt werden.

  • Poolbefüllung

  • Amtliche Bekanntmachung vom 19.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Wichte (veröffentlicht ab dem 19.05.2026)

    Bekanntmachung
  • Amtliche Bekanntmachung vom 13.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Altmorschen (veröffentlicht ab dem 13.05.2026)

    Bekanntmachung
  • Amtliche Bekanntmachung vom 11.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen, konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Konnefeld (veröffentlicht ab dem 11.05.2026)

    Bekanntmachung
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  • Amtliche Bekanntmachung vom 19.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Wichte (veröffentlicht ab dem 19.05.2026)

    Bekanntmachung
  • Amtliche Bekanntmachung vom 13.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Altmorschen (veröffentlicht ab dem 13.05.2026)


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  • Amtliche Bekanntmachung vom 11.05.2026

    Amtliche Bekanntmachung zur öffentlichen, konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Konnefeld (veröffentlicht ab dem 11.05.2026)

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Sommerferien Hessen

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14:30 Gute-Laune-Kaffee der Mörscher Engel

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10:00 Café Digital Spangenberg

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15:00 Digital-Treff

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Silobrand Festival

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10:30 Gottesdienst 500 Jahre Synode

12:00 Luthertafel