Formulare

Für Aufgrabungen im öffentlichen Verkehrsraum benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, welches Sie über den obenstehenden link aufrufen können. 
Bitte beachten Sie diesbezüglich auch unsere
Aufgrabungsrichtlinie.

Für Straßen- und Gehwegsperrungen nach § 45 StVO wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Melsungen.




Anträge Führerschein




Steueramt/Gemeindekasse



Stundung / Zahlungsaufschub


Kann eine Forderung nicht pünktlich oder in voller Höhe an die Gemeindekasse gezahlt werden, haben Sie die Möglichkeit eine Stundung zu beantragen.

 

Eine Stundung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Stundungsantrag sowie die Anlage zum Stundungsantrag können unter den nachfolgenden links heruntergeladen werden.

 

Die Stundungsgründe sind durch eine detaillierte Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nachzuweisen. Ein bloßer Hinweis auf die zurzeit schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse stellen keinen nachvollziehbaren Stundungsgrund dar. Ist die Begleichung der Forderung nicht oder nur teilweise durch Kreditaufnahme möglich, so sind dem Stundungsantrag zwingend zwei entsprechende Nachweise verschiedener Kreditinstitute (Bankbescheinigung im Original) beizufügen. Ohne Vorlage dieser Bescheinigungen ist im Regelfall eine Stundung von vornherein ausgeschlossen. Bitte denken Sie daran, dass bei Stundungen von Beträgen Stundungszinsen berechnet werden.



Bei der Anmeldung eines Hundes ist die Kopie des Impfausweises oder eines anderen amtlichen Nachweises der Rasse (Stammbuch, Zuchtpapiere etc.) mit einzureichen.

Darüber hinaus verweisen wir auf die Festsetzungen der HundeVO.



Ordnungsamt

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