Trinkwasserverordnung und Bleileitungen

Wichtige Information zur Trinkwasserverordnung und Bleileitungen


Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund neuer Erkenntnisse zur Giftigkeit von Blei wurden die Grenzwerte für Blei im Trinkwasser in den letzten Jahrzehnten mehrfach gesenkt. Seit dem 1. Dezember 2013 beträgt der Grenzwert 0,010 mg/l. Ab dem 12. Januar 2028 wird dieser Wert weiter auf 0,005 mg/l reduziert.


Der Grenzwert von 0,010 mg/l ist in Wasser aus Bleirohren kaum einzuhalten, weshalb ein Austausch der Bleileitungen notwendig ist. Die am 24. Juni 2023 in Kraft getretene, novellierte Trinkwasserverordnung verbietet nun Bleileitungen vollständig. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 12. Januar 2026, in der Wasserversorger und Gebäudeeigentümer alle Bleirohre gegen geeignete Materialien austauschen oder stilllegen müssen.


Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie als Frischwasserabnehmer über die aktuelle Rechtslage sowie Fristen informieren, damit rechtzeitig geeignete Maßnahmen geplant und umgesetzt werden können.

Zusätzlich wird unser Wassermeister eine Vor-Ort-Kontrolle durchführen, um zu überprüfen, ob sich noch Bleileitungen auf Ihrem Grundstück befinden.

 

Für Rückfragen steht der Wassermeister Herr Wagner zur Verfügung.

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